
Der erwähnte Beschluss stellt in seiner Ausgestaltung eine unzulässige Privatisierung dar, die das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Kommunen verletzt und verstößt somit gegen geltendes Recht.
Zur Sicherung einer umfassenden und fachgerechten Prüfung wird das Ministerium zudem angehalten den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden anzuweisen bis zur abschließenden Entscheidung keine Vollzugsmaßnahmen zu ergreifen.
„Die Formulierung des Beschlusses, die Nichtaushändigung des unter Verschluss gehaltenen Vertrages an alle Stadtverordneten und die übergroße Nervosität im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren bei den handelnden Personen lassen uns auf ein für uns positives Ergebnis der Prüfung hoffen.“, so der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Michael Göttenauer. „Auch dass die Stadt gegen das Verwaltungsgerichtsurteil zum Bürgerbegehren juristisch vorgeht, zeigt dass CDU und SPD sehr viel Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern haben. Transparenz ist nicht gewünscht - viele Details des Hinterzimmerdeals dürfen anscheinend keinesfalls bekannt werden.“
Michael Göttenauer
< Mainsbaden ? | Bürgerbegehren (HSK) erfolgreich angelaufen! > |
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