OB zu Künstlerviertel: Vergleichsverhandlungen sind guter Vorschlag
Das Landgericht Wiesbaden hat den Prozessbeteiligten in den Verfahren zum Künstlerviertel vorgeschlagen, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. „Diesen Vorschlag des Gerichts nehmen wir gerne auf“, betont Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller.
Dabei könne man an die Gespräche anknüpfen, die bereits vor der Klageerhebung mit den Beteiligten geführt wurden, um eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung zu finden. „Wir waren damals auf einem guten Weg, jedoch wurden diese Gespräche von den Beteiligten leider kurzfristig abgebrochen. Wir sind gerne bereit, einen erneuten Anlauf zu unternehmen, um doch noch eine gemeinsame Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden“, so der Oberbürgermeister.
Mit 2,5 Millionen Euro hat die Stadt Wiesbaden vor einem Jahr alle 16 Paare und Familien entschädigt, die ihre halb fertigen Reihenhäuser nicht fertig bauen konnten. Ende 2011 hat die Stadt die an dem Bauvorhaben beteiligten drei Firmen, DWG, Bien-Zenker und LBS-Immobilien auf Rückerstattung dieser Summe verklagt.
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