Geplante NPD-Kundgebung in Mainz am 26. Juli 2012
Stadt verbietet die Veranstaltung wegen erkennbarer Gefährdung von Sicherheit und Ordnung
Die Veranstaltung wurde mit Hinweis auf die erkennbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Falle einer Durchführung der Kundgebung nach § 15 VersG verboten. Befürchtet wird, dass es im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.
Im Übrigen steht der von der NPD gewünschte Veranstaltungsort „Schillerplatz“ ebenso wenig zur Verfügung wie andere mögliche Veranstaltungsorte in der Innenstadt, da diese am 26.07.2012 bereits durch neun angemeldete Versammlungen belegt sind.
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