Finanzminister muss endlich konsolidieren und nicht länger jonglieren
Hessische Haushaltsbilanz 2011 deutlich schlechter als 2010
(wo) “Obwohl die Steuereinnahmen sprudeln wie nie zuvor, ist die Schuldenpolitik des Landes Hessen scheinbar bis zum Jahr 2019 alternativlos“. Dies bescheinigt Walter Öhlenschläger, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Hessen, Finanzminister Schäfer bei dessen Präsentation der Bilanz für das Jahr 2011 und somit eine deutliche Bauchlandung.
Wie passe es zusammen, dass Schäfer für Hessen einerseits eine überdurchschnittliche Steigerung des Bruttoinlandsproduktes reklamiere und damit die Herausforderungen der Finanzkrise als “gemeistert“ ansieht, während gleichzeitig die staatliche Verschuldung regelrecht explodiert?
“Schäfer muss klar und deutlich sagen wer für die hessische Überschuldungspolitik gerade stehen soll“, fordert Öhlenschläger. “Die FREIEN WÄHLER haben die derzeit in den Kommunen anlaufenden Haushaltsberatungen im Blick und erinnern sich an die von Finanzminister Schäfer vor wenigen Monaten eingeforderten Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuerhebesätze“. Für die FREIEN WÄHLER sei es nicht länger akzeptabel, dass die Einen die Schulden machen und die Anderen dafür bezahlen sollen.
Im Jahr 2020 trete dann laut Schäfer dann die gesetzlich verordnete Schuldenbremse in Kraft und sozusagen übernacht werde alles besser. “Es grenzt an Volksverdummung was Finanzminister Schäfer da von sich gibt“, kritisiert Walter Öhlenschläger die Äußerungen des Finanzministers und fordert, dass die erforderliche Generationengerechtigkeit nicht länger mit Füßen getreten wird. “Wenn davon die Rede sei, dass 5% der den Ministerien zugeordneten Stellen abgebaut werden sollen, dann müsse endlich auch darüber nachgedacht werden überflüssige Ministerien komplett aufzulösen“, erinnert Öhlenschläger abschließend an die Forderung der FREIEN WÄHLER, auf gesonderte Ministerien für Verbraucherschutz und für Verfassungsschutz in Hessen zu verzichten. Schließlich sei Hessen ein Teil der Bundesrepublik Deutschland und es bedürfe keiner eigenständigen, abweichenden Regelungen.
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