
Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Wiesbaden, ist am Montag, 17. Dezember 2012, mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft getreten. Der Plan liegt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Zeit vom 18. Dezember 2012 bis einschließlich 2. Januar 2013 im Raum für öffentliche Auslegungen, Gustav-Stresemann-Ring 15, sowie im Wiesbadener Umweltladen, Luisenstraße 19, aus.
Der Luftreinhalteplan kann ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (www.hlug.de) und des Umweltministeriums (www.hmuelv.hessen.de) heruntergeladen werden. Er beschreibt die bestehenden Konflikte, die vor allem im Bereich von Hauptverkehrsstraßen bestehen. Dabei stehen die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub im Fokus, weil sie im Stadtgebiet Wiesbadens häufig in hohen Konzentrationen vorkommen.
„Hauptverursacher der Luftbelastungen ist der Straßenverkehr“, stellt Umweltdezernent Arno Goßmann fest. Deshalb konzentriere sich das Maßnahmenkonzept des Luftreinhalteplans vor allem auf Minderungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Wesentlicher Schwerpunkt dabei sei die Einrichtung einer Umweltzone. Außerdem sehe das Maßnahmenkonzept Verbesserungen im Bereich der Verkehrsplanung, des öffentlichen Personennahverkehrs und der städtischen Verkehrsflotte vor. „Damit sollen insbesondere die häufigen Überschreitungen des seit 1. Januar 2010 gültigen Grenzwertes für Stickstoffdioxid verringert werden“, erklärt der Umweltdezernent abschließend.
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