
Am 7. Februar 2013 haben die Stadtverordneten eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Als Reaktion auf den Wandel der Bestattungskultur und im Sinne einer nachfrageorientierten Friedhofsentwicklung in der Landeshauptstadt wurde auf den 21 Friedhöfen im Stadtgebiet das Angebot an Beisetzungsmöglichkeiten ausgeweitet.
Wichtige Neuerungen sind die Gemeinschaftsgräber auf gärtnerisch gestalteten Flächen als auch Urnenwahlgräber, welche als Rasengräber angeboten werden. Ein erstes Feld dieser Art wurde nun auf dem Friedhof in Bierstadt eröffnet. Weitere Felder werden auf dem Südfriedhof, in Biebrich, Sonnenberg, Dotzheim und Auringen folgen.
Eine zusätzliche Verbesserung des Serviceangebotes stellt die flexiblere und nun länger wählbare Option des Erwerbs von Gräbern schon zu Lebzeiten dar. Die Satzungen sind unter http://www.wiesbaden.de (Suchwort „Stadtrecht“) einzusehen. Weitere Auskünfte sind natürlich auch gerne beim Amt für Grünflächen, Landwirtschaft und Forsten unter der Telefonnummer 0611 2901 erhältlich.
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