Stadt akzeptiert Gerichtsentscheid / Verwaltungsgericht stoppt Verfahren zur Standvergabe
Wirtschaftsdezernent Christopher Sitte bedauert die heutige Eilentscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichtes zum einstweiligen Rechtsschutzantrag mehrerer Bewerber um einen Standplatz auf dem Weihnachtsmarkt.
Das Gericht hatte den Eilanträgen stattgegeben. Mitte Juli hatten die abgelehnten Bewerber den einstweiligen Rechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht.
Das Verwaltungsgericht stellt in seinen Beschlüssen klar, das neue Auswahlverfahren verstoße gegen „das Gebot der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung“, da die maßgeblichen Auswahlkriterien nicht bekannt gemacht worden seien.
Es auferlegt der Stadt Mainz, dass zum Weihnachtsmarkt „ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden“ müsse.
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