SDW legt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Antrag der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) auf Einstweilige Anordnung abgelehnt.
Der Antrag soll durchsetzen, dass die Stadt Wiesbaden bei der Fällung der Lesselallee auf der Kostheimer Maaraue den vorgeschriebenen juristischen Weg geht und alle naturschutz- und artenrechtlichen Prüfungen erfolgen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden begründet die Ablehnung des Antrags damit, dass die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald nicht antragsbefugt sei.
Der anerkannte Naturschutzverband wird morgen gegen die VG-Entscheidung Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel einlegen.
Die SDW geht davon aus, dass sich die Stadt Wiesbaden an ihre Zusage hält, die Klärung dieses Rechtsstreites abzuwarten und nicht mit einer gesetzeswidrigen Fällung Fakten zu schaffen.
Nicht betroffen von diesem Verfahren sind die strafrechtlichen Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung aufgenommen hat.
Im Auftrag des Grünflächenamtes wurden in der hundert Jahre alten Allee die Höhlen geschützter Tierarten mit Bauschaum verschlossen. Möglicherweise sind Fledermäuse unter dem Schaum qualvoll erstickt.
< Aufsichtsrat der ESWE-Verkehrsgesellschaft ohne Überblick | Große Trauer um Dieter Horschler > |
---|