Der Magistrat hat am Dienstag, 2. Dezember, eine Sitzungsvorlage der Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke an den Ortsbeirat Bierstadt weitergeleitet, in der das Stadtentwicklungsdezernat empfiehlt, die Platzfläche zwischen der Venatorstraße und der Anton-Jäger-Straße vor der evangelischen Kirche (Kirchenvorplatz) straßenrechtlich einzuziehen.
Danach ist diese Nutzung auf den allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr, zur Nutzung für den Wochenmarkt und für genehmigte Veranstaltungen sowie den entsprechenden Anlieferungsverkehr beschränkt.
Der Kirchplatz ist durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan als befahrbare öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Dies entspricht nicht der tatsächlichen Nutzung als Platzfläche, auf der unter anderem der Wochenmarkt und Veranstaltungen durchgeführt werden.
Sobald der Ortsbeirat und der Magistrat dieser Vorlage abschließend zugestimmt haben, wird vom Tiefbau- und Vermessungsamt das straßenrechtlich erforderliche Umwidmungsverfahren eingeleitet. Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, geht auch die Reinigungspflicht auf die Stadt über.
Mit dieser Maßnahme wird einem langjährigen Begehren des Ortsbeirates und der evangelischen Kirchengemeinde entsprochen.
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