...wegen Abriss von Bau B der Friedrich-Ebert-Schule notwendig - Notwendige Fällgenehmigungen liegen bereits vor
Aufgrund des notwendigen Abrisses von Bau B der Friedrich-Ebert-Schule wurde ein Antrag für Baumfällungen aus artenschutzrechtlichen Gründen in drei Fällen gestellt, da Fällungen nur noch bis zum 28.02.2015 möglich sind. Die Fällgenehmigung der SGD Süd wurde erteilt.
Das Amt für Projektentwicklung und Bauen Mainz verfügt mithin über die Erlaubnis, die Fällung von 3 Bäumen auf dem Schulgelände zu veranlassen, die unter die Baumschutzsatzung fallen.
Es handelt sich um eine Platane und 2 Ahornbäume mit Stammumfang größer als 80 cm, welche durch die Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz geschützt sind.
Die drei Bäume müssen für den Abriss des Gebäudes B der Friedrich-Ebert-Schule und dem anschließenden Neubau der Kindertagesstätte gefällt werden – zudem werde eine Baumhasel sowie ein Ahornbaum mit geringerem Stammumfang gefällt
Die Fällung der Bäume ist gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG spätestens bis zum 28.02.2015 vorzunehmen. Als Ersatz für die 3 zu fällenden Bäume werden 6 heimische, großkronige Hochstämme (Stammumfang 18/20 cm) im Bereich der Friedrich-Ebert-Schule neu gepflanzt, unterhalten und bei Abgang ersetzt.
Falls die Ersatzbäume nicht vollständig im Bereich des Schulgeländes gepflanzt werden können, sind die Pflanzungen in geeigneter Lage im innerstädtischen Bereich vorzunehmen.
Die Pflanzungen werden bis spätestens Ende 2015/Anfang 2016 vorgenommen und der Unteren Naturschutzbehörde (Grün- und Umweltamt Stadt Mainz) angezeigt.
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