8. Senat lehnt Anwohner-Klage auf vorläufigen Rechtschutz ab
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 27. April den Antrag einer Anwohnerin auf Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes im Zuge der Realisierung einer von der Stadt Mainz erteilten Baugenehmigung für den geplanten Netto-Einkaufsmarkt in Mombach abgelehnt.
Das Gericht betonte in der Begründung des Beschlusses, es sei „nicht erkennbar“, daß die Klägerin „durch die von ihr angefochtene Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt“ werde.
Geplant ist vor Ort die Realisierung eines Netto-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 805 Quadratmetern.
Oberbürgermeister und Ortsvorsteherin begrüßen den Beschluss des OVG nachdrücklich: „Die Einkaufsmöglichkeit ist für den Stadtteil an dieser Stelle von herausragender Bedeutung.
Mit Blick auf die seit längerem zu beklagende Lücke im Nahversorgungssegment ist die Entscheidung des OVG ein positives Signal für Mombach.“
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