(rap) Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, daßgegen das von der Stadt Mainz durchgeführte Auswahlverfahren für den Weihnachtsmarkt 2015 bis 2017 keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Das Gericht hat das durchgeführte und neu aufgestellte Auswahlverfahren rechtsgrundsätzlich bestätigt und explizit feststellt, daß die diesjährige Auswahlentscheidung in einem fairen und transparenten Verfahren getroffen wurde. Auch die gewählte Vergabedauer von drei Jahren sei nicht zu beanstanden gewesen.
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