Ab Rosenmontag, 8. Februar, gilt die Bewohnerparkregelung für Besitzer einer Parkerlaubnis der Bewohnerparkzone 7 „Äußeres Westend“ auch für den Elsässer Platz.
Damit erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner aus den benachbarten Straßen im Westend und Rheingauviertel/Hollerborn die Möglichkeit, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr bevorrechtigt auf dem Platz zu parken.
Bislang war der Elsässer Platz von den Regelungen des Bewohnerparkens ausgenommen und wurde auch von Pendlern und Dauerparkern, etwa zum Abstellen von kaum genutzten Zweitwagen oder Anhängern, genutzt.
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