Mit seinem Urteil vom 16.11.2016 beendet das Landgericht Wiesbaden die rechtliche Unsicherheit bezüglich der Gültigkeit der Vorstandswahl innerhalb des Vereines Bürgerliste Wiesbaden.
Der Kläger Hans-Georg Schäfer ist mit seiner Klage gegen den Verein Bürgerliste Wiesbaden gescheitert, das Gericht schloß eine erneute Berufung aus.
Der in der Versammlung am 20.11.2015 gewählte Vorstand bestehend aus Frau Becht, Herrn Reiß und Herrn Schäufele kann nun endlich seine Arbeit aufnehmen.
(Bürgerliste Wiesbaden)
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