LKR & ULW, freuen sich über den 34 Punkte starken Maßnahmenkatalog, den das städtische Umweltdezernat dem Wiesbadener Verwaltungsgericht im so genannten Stickstoffdioxid-Verfahren vorgelegt hat.
Erst im Februar hatte die Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung erfolgreich einen Prüfantrag an den Magistrat stellen können, der um die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung der viel zu hohen Stickstoffdioxid-Belastung in der Landeshauptstadt bat.
Ein entsprechendes Konzept liege zwar noch nicht vor, aber vor dem Hintergrund der Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen, das bei einer Verurteilung der Stadt Maßnahmen vorschreiben müßte, sehen LKR & ULW die Chance, daß Wiesbaden selbst geeignete Vorschläge umsetzt, um nicht Vorgaben vor die Nase gesetzt zu bekommen.
Man fände es schön, wenn vom Maßnahmenkatalog des Umweltdezernats so schnell und so viel wie möglich umgesetzt werden könnte...
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