Mit einem Feuerwerk das neue Jahr begrüßen – für viele ein Muß. Wer in der Silvesternacht Raketen und Böller abschießt, muß aber auch die Gefahren beachten.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann gefährlich sein und zu Personenschäden führen, im schlimmsten Fall können auch Gebäude in Brand gesetzt werden.
Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, daß Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen angezündet werden dürfen.
Auch neben Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Es wird an die Vernunft der Bürger appeliert, daß sie beim Kauf, bei der Lagerung zu Hause und beim Abbrennen von Feuerwerk die erforderliche Sorgfalt walten laßen und insbesondere Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen
Durch Fahrläßigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden... (...un des wolle mer doch nit, gelle!)
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