Die SPD-Stadtverordnetenfraktion begrüßt sehr, daß der hessische Innenminister endlich die Notwendigkeit einer Regelung erkannt hat, um einen Spießrutenläufe für Beratungssuchende bei Schwangerschaftskonflikten zu verhindern und nun in einem Erlaß geregelt wird, wie mit Genehmigungen für Demonstrationen der selbsternannten Lebensschützer umzugehen ist.
In dem Erlaß heißt es, daß kein Sicht- oder Rufkontakt zu der Beratungsstelle bestehen darf, um das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen zu schützen. „Frauen, die eine vertrauliche, ergebnisoffene und vor allem anonyme Beratung wollen, befinden sich oft in einer verwundbaren und psychisch emotional sehr belastbaren Situation.
Diese Frauen brauchen Schutz, um eine klare Entscheidung treffen zu können, ob ein Schwangerschaftsabbruch für sie in Frage kommt oder eben nicht“, erklärt Anita Hebenstreit, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Stadtverordnetenfraktion.
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, müßen sich nach deutschem Recht beraten laßen. Wenn unmittelbar vor solchen Einrichtungen demonstriert wird, werden hier Grundrechte eingeschränkt. Der Bundesgesetzgeber hat eine Beratungspflicht für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, festgelegt. Jetzt ist gegeben, dass
Frauen müßen ungehindert Zugang zu einer Beratungsstelle haben damit eine ungestörte und anonyme Beratung erfolgen kann. Wir erwarten, daß der neue Erlaß zur Einschränkung der Demonstrationen vor Beratungsstellen nun auch in Wiesbaden möglichst schnell umgesetzt wird.
In der Vergangenheit haben Abtreibungsgegner vermehrt Demonstrationen vor Einrichtungen wie profamilia abgehalten und somit viele Frauen abgeschreckt und ihnen die Möglichkeit einer streßfreien Beratung genommen.
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