Wir fühlen uns in unserer Einschätzung bestärkt von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und hoffen darauf, daß das Hessische Kultusministerium daraus lernt und die Bedenken der Elternvertreter in Zukunft angemessen berücksichtigen wird.
(David Böhne - StEB Wiesbaden)
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