(rap) Die Infektionszahlen in Mainz sind aktuell weiterhin rückläufig. Ab sofort muß eine Schutzmaske daher nur noch an den Verkaufsständen auf den Wochenmärkten (Hauptmarkt in der Innenstadt und auf allen Stadtteilmärkten) getragen werden, sofern Einkäufe getätigt werden, eine Beratung erfolgt oder Kunden an den Ständen anstehen.
Wer hingegen die Marktfläche ohne konkrete Kaufabsicht überquert oder sich dort aufhält, ist nach der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
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