Es kann nicht sein, daß Fraktionsgelder hier zweckentfremdet werden
Wie im Wiesbadener Kurier zu lesen ist, hat die CDU Fraktion die Anwaltskosten für Bernhard Lorenz aus Fraktionsmitteln vorgeschoßen oder gar übernommen. Dies ist eine offensichtliche Zweckentfremdung von städtischen Mitteln, die ganz klar in den Verwendungsvorschriften geregelt sind.
Wir müßen vermeiden, daß in der Öffentlichkeit der Anschein entsteht, daß die Fraktionen hier munter die zur Verfügung gestellten Gelder zweckentfremden für persönliche oder Parteizwecke.
Daher ist eine umfaßende Revision der Fraktionsmittelverwendungen der letzten Jahre durchzuführen um klarzustellen, daß es sich hier um einen Einzelfall des Fehlverhaltens handelt und hier keine strukturelle unerlaubte Mittelverwendung existiert.
Der Oberbürgermeister ist jetzt unverzüglich gefragt das Revisionsamt in Gang zu setzen um Klarheit zu schaffen, so die abschließende Forderung der freien Wähler.
(Christian Bachmann)
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