Michael Dirting, Walkmühlstraße 54, 65195 Wiesbaden
Herrn Stadtrat Hans-Martin Kessler - cc: Fraktionen im Wiesbadener Rathaus, lokale Presse
Wiesbaden, den 17. November 2020 - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) Kastel, Ostfeld
hier: Fluglärmzonen/Fluglärmgutachten - Schreiben des Bundesministeriums für Verteidigung vom 2. November 2020
Sehr geehrter Herr Stadtrat Kessler, mir ist nicht bekannt, ob ihnen das im Betreff bezeichnete Schreiben des Bundesministeriums für Verteidigung vorliegt, der guten Ordnung halber füge ich es an.
Ihnen ist sicherlich bekannt und bewußt, daß die Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 Abs. 3 Satz 1 BauGB an vier Voraussetzungen gebunden ist. Konzentrieren wir uns hier mal nur auf eine: Die Entwicklungssatzung ist u.a. nur zuläßig, wenn die zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet ist.